Die Definition von Pandemie
"Die ursprüngliche Definition der WHO für eine Pandemie lautete:
„… wenn ein neues Influenzavirus auftaucht, gegen das die menschliche Bevölkerung keine Immunität besitzt, was weltweit zu mehreren, gleichzeitigen Epidemien mit einer enormen Zahl von Todesfällen und Krankheiten führt“.
Der Schlüssel dieser Definition lautet „enorme Zahl von Todesfällen und Krankheiten“. Diese Definition wurde im Monat vor Ausbruch der Schweinegrippe-Pandemie 2009 geändert. Es handelte sich um eine einfache, aber wesentliche Änderung: Sie entfernte lediglich die Kriterien des Schweregrades und der hohen Sterblichkeit und belässt die Definition einer Pandemie als „weltweite Epidemie einer Krankheit".
Dieser Wechsel in der Definition ermöglichte es der WHO, die Schweinegrippe zur Pandemie zu erklären, nachdem weltweit nur 144 Menschen an der Infektion gestorben waren, und deshalb wird COVID-19 immer noch als Pandemie propagiert, obwohl es in neun Monaten keine übermäßige Sterblichkeit verursacht hat.
Wir verfügen jetzt über eine Fülle von Daten, die zeigen, dass die Letalität von COVID-19 der saisonalen Grippe entspricht. Sie mag sich hinsichtlich der Symptome und Komplikationen unterscheiden, aber die tatsächliche Letalität ist in etwa gleich hoch. Das absolute Todesrisiko entspricht dem Risiko, bei einem Autounfall zu sterben.
Indem das Kriterium einer schweren Krankheit, die eine hohe Morbidität verursacht, entfernt und nur noch dasjenige einer geografisch weit verbreiteten Infektion als einziges übrig gelassen wurde, konnten die WHO und die technokratischen Führer der Welt die Weltbevölkerung dazu verleiten, unser Leben und unsere Lebensgrundlagen aufzugeben." (https://axelkra.us/wie-die-anderung-der-definition-einer-pandemie-unsere-welt-veraendert-hat/)
Die Schweinegrippe "Pandemie" 2009
Die Medien berichteten damals unentwegt von dem hochansteckenden H1N1-Virus und versetzten die Menschen in Angst und Schrecken. In dem Beitrag in der Sendung von ARTE aus dem Jahr 2009 mit dem Titel „Die Profiteure der Angst“ (https://www.youtube.com/watch?v=3tQrbOLKJTA) werden genau die gleichen Vorgehensweisen aufgezeigt, die wir in der Corona-Pandemie erlebt haben.
Nachdem eine private Organisation wie die WHO die höchste Pandemie-Stufe ausgerufen hat, sind zuvor abgeschlossene Geheimverträge zwischen Pharmaindustrie und Nationen in Kraft getreten. Es wurden Impfstoffe im Schnellverfahren entwickelt, die der Pharmaindustrie rund 18 Milliarden US-Dollar zusätzliche Einnahmen bescherten. Innerhalb weniger Monate wurden in verschiedenen Teilen der Welt beträchtliche Nebenwirkungen, vor allem das vermehrte Auftreten von Narkolepsie, Fälle von Behinderung und Tod durch den H1N1-Impfstoff gemeldet.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) kam im Juni 2010 zu dem Schluss, es gebe „überwältigende Beweise dafür, dass die Schwere der Pandemie von der WHO bei weitem überschätzt wurde“, dass die Arzneimittelindustrie die Entscheidungsfindung der Organisation beeinflusst habe und „der Umgang der WHO, der EU-Gesundheitsbehörden und der nationalen Regierungen mit der Pandemie zu einer Verschwendung großer Summen öffentlicher Gelder und zu ungerechtfertigten Ängsten und Befürchtungen hinsichtlich der Gesundheitsrisiken, denen die europäische Öffentlichkeit ausgesetzt ist, geführt hat“ (https://axelkra.us/wie-die-anderung-der-definition-einer-pandemie-unsere-welt-veraendert-hat/).
Pandemie-Szenario aus dem Jahre 2012
In einem "Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz" der Bundesregierung aus dem Jahr 2012, dem Bundestag vorgelegt Anfang 2013 (https://dserver.bundestag.de/btd/17/120/1712051.pdf) geht es um eine "von Asien ausgehende, weltweite Verbreitung eines hypothetischen neuen Virus, welches den Namen Modi-SARS-Virus erhält. Mehrere Personen reisen nach Deutschland ein, bevor den Behörden die erste offizielle Warnung durch die WHO zugeht" (Seite 5).
Das Szenario beschreibt "ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert. Dem Szenario ist der zwar hypothetische Erreger „Modi-SARS“ zu Grunde gelegt, dessen Eigenschaften im Informationsblatt beschrieben sind und der sehr eng an das SARS-Virus angelehnt ist. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können. (z. B. SARS-Coronavirus [CoV], H5N1-Influenzavirus, Chikungunya-Virus, HIV). Ein aktuelles Beispiel für einen neu auftretenden Erreger ist ein Coronavirus („novel Coronavirus“), welches nicht eng mit SARS-CoV verwandt ist. Dieses Virus wurde seit Sommer 2012 bei sechs Patienten nachgewiesen, von denen zwei verstorben sind. Ein Patient wurde in Deutschland behandelt und konnte als geheilt entlassen werden. Im Unterschied zu SARS-CoV scheint dieses Virus aber nicht oder nur sehr schlecht von Mensch zu Mensch übertragbar zu sein, so dass in der aktuellen Risikoeinschätzung davon ausgegangen wird, dass das Risiko einer Erkrankung in Folge einer Übertragung von Mensch zu Mensch gering ist (Seite 57). Die Symptome sind Fieber und trockener Husten, die Mehrzahl der Patienten hat Atemnot, in Röntgenaufnahmen sichtbare Veränderungen in der Lunge, Schüttelfrost, Übelkeit und Muskelschmerzen" (Seite 58).
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Wann passiert das Ereignis?
"Das Ereignis beginnt im Februar in Asien, wird dort allerdings erst einige Wochen später in seiner Dimension/Bedeutung erkannt. Im April tritt der erste identifizierte Modi-SARS-Fall in Deutschland auf. Dieser Zeitpunkt bildet den Ausgangspunkt des vorliegenden Szenarios" (Seite 60).
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Wodurch wird das Ereignis ausgelöst?
"Der Erreger stammt aus Südostasien, wo der bei Wildtieren vorkommende Erreger über Märkte auf den Menschen übertragen wurde" (Seite 60).
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Wie lange dauert das Ereignis?
"Es ist so lange mit Neuerkrankungen zu rechnen, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Für das vorliegende Szenario wird ein Gesamtzeitraum von drei Jahren zugrunde gelegt mit der Annahme, dass nach dieser Zeit ein Impfstoff entwickelt, freigegeben und in ausreichender Menge verfügbar ist. Der Erreger verändert sich im Verlauf der drei Jahre durch Mutationen so, dass auch Personen, die eine Infektion bereits durchlebt haben, wieder anfällig für eine Infektion werden. Hierdurch kommt es insgesamt zu drei Erkrankungswellen unterschiedlicher Intensität (Seite 61), Die enorme Anzahl Infizierter, deren Erkrankung so schwerwiegend ist, dass sie hospitalisiert sein sollten bzw. im Krankenhaus intensivmedizinische Betreuung benötigen würden, übersteigt die vorhandenen Kapazitäten um ein Vielfaches (siehe Abschnitt KRITIS, Sektor Gesundheit, medizinische Versorgung). Dies erfordert umfassende Sichtung (Triage) und Entscheidungen, wer noch in eine Klinik aufgenommen werden und dort behandelt werden kann und bei wem dies nicht mehr möglich ist" (Seite 65).
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Kann sich die Bevölkerung auf das Ereignis einstellen?
"Nachdem erkannt ist, dass es sich um einen über die Atemwege übertragbaren Erreger handelt, wird die Bevölkerung sehr schnell über generelle Schutzmaßnahmen informiert (z. B. Hygieneregeln befolgen, Massenansammlungen vermeiden, ÖPNV meiden, angeordnete Maßnahmen nach IfSG befolgen)" (Seite 67).
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Kommunikation
"Das Ereignis erfordert die Erstellung von Informationsmaterial, das laufend an die Lage angepasst werden muss und das über unterschiedliche Medien (z. B. Printmedien, Fernsehen, Social Media) an die Bevölkerung gegeben wird. In der Anfangsphase werden das Auftreten der Erkrankung und die damit verbundenen Unsicherheiten kommuniziert (z. B. unbekannter Erreger, Ausmaß, Herkunft, Gefährlichkeit nicht genau zu beschreiben, Gegenmaßnahmen nur allgemein zu formulieren) (Seite 67).
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Behördliche Maßnahmen
"Zu den behördlichen Maßnahmen im Gesundheitswesen zählen Absonderung, Isolierung und Quarantäne (Seite 68). Das IfSG erlaubt dazu unter anderem Einschränkungen von Grundrechten (§ 16 IfSG), wie z. B. das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG). Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz 5 bis 8 und § 28 IfSG). Neben diesen direkt vom Amtsarzt anzuordnenden Maßnahmen kann das Bundesministerium für Gesundheit durch eine Rechtsverordnung anordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben (§ 20 Absatz 6 IfSG), wodurch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) eingeschränkt werden kann" (Seite 69).
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Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen/Versorgung
Ausfälle im Bereich importierter Güter und Rohstoffe könnten zu spürbaren Engpässen und Kaskadeneffekten führen. Die Produktion von Lebensmitteln und die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs ist nicht in gewohnter Menge und Vielfalt möglich (Seite 74, 76). Es ist mit einem geänderten (zurückhaltenden) Konsum und Investitionsverhalten der Bevölkerung und anderer Unternehmen zu rechnen, ebenso mit behördlich angeordneten Einschränkungen des internationalen Handels und Flugverkehrs/Reiseverkehrs und einem Rückgang des Tourismus (Seite 78 f.).
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