Wahlspruch, Hymne und Flagge
Der Gedanke eines vereinten Europa wurde vom Freimaurer Richard Nikolaus Graf von Coudenhove-Kalergi (1894-1972) entwickelt, der mit dem Buch "Paneuropa" 1923 in Wien die Paneuropa-Union gründete. Er hat auch die Vertonung von Ludwig van Beethovens von Friedrich Schillers Gedicht „An die Freude“ als Europäische Hymne 1955 vorgeschlagen. Schiller war mit dem Freimaurer Christian Gottfried Körner befreundet, auf dessen Bitte dieses Gedicht im Sommer 1785 für die Tafel der Freimaurerloge Zu den drei Schwertern in Dresden entstand und im letzten Satz der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven vertont wurde. (http://de.wikipedia.org/wiki/An_die_Freude)
Es ist daher kein Zufall, daß der Wahlspruch der EU „In Vielfalt geeint“ in Anlehnung an die Parole auf der Ein-Dollar-Note „E PLURIMUS UNUM" (lat.: aus der Vielzahl zu einem) gewählt wurde.
Der Stern der Magier -fünfzackige Stern in Form eines Pentagramms-, symbolisiert nicht nur den Völkerbund, sondern findet sich auch auf der Europaflagge, die aus einem Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen auf azurblauem Hintergrund besteht und am 8. Dezember 1955 als Symbol für ein vereintes Europa eingeführt wurde.
Überstaatliche Verwaltung
Anstelle der jetzigen Herrscher soll ein Schreckgespenst gesetzt werden, das sich überstaatliche Verwaltung nennt, wodurch alle Gewalt in die Hände der Illuminati vereinigt werden soll, damit das staatliche Leben durch neue Gesetze, die sämtliche Freiheiten beseitigen, geregelt wird.
Die Europäische Union ist die Umsetzung dieses Vorhabens aus dem neuen Testament Satans. Die EU besitzt eigene Souveränitätsrechte und ist ausschließlich zuständig in den Bereichen: Zollunion, Festlegung der EU-Wettbewerbsregeln, Währungspolitik für die Euro-Mitgliedstaaten und die gemeinsame Handelspolitik. Die Rechtsakte, die in diesen Bereichen von den europäischen Institutionen -Kommission, Rat und Parlament– beschlossen werden, sind für die Regierungen der Mitgliedstaaten bindend und dem nationalen Recht übergeordnet.
EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten und bestimmen die nationale Gesetzgebung. Bei EU-Richtlinien sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen. Dabei gilt zwingend die Gerichtsbarkeit der Gerichte der Europäischen Union mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an der Spitze. Bereits 70% der deutschen Gesetze beruhen auf EU-Verordnungen.
Die EU-Bevölkerung hat in der EU nur ein Wahlrecht in Bezug auf das Europäische Parlament, das bei der Rechtsetzung beteiligt ist, sonst aber keinerlei demokratischen Einfluss auf die überstaatliche Rechtssetzung, Exekutive und Judikative der Union, die EU-weit gelten.
Dadurch verlieren die Bürger und EU-Staaten zunehmend ihre Autonomie, da sie nicht mehr frei entscheiden können, sondern der überstaatlichen Verwaltung „EU“ unterstehen, die sich zu einem „Überwachungsstaat“ entwickelt, in dem es bald keine Bürgerrechte mehr geben wird.
Eine Verfassung für Europa?
Am 14. Februar 1984 nahm das Europäische Parlament den Entwurf des italienischen Politikers Altiero Spinelli (31.08.1907-23.05.1986) an, der eine supranationale Verfassung für Europa vorsah, die dann von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden sollte. Dieser Plan scheiterte bislang, da kein einziges Parlament das Zustimmungsverfahren eingeleitet hat. Erst im 1992 unterzeichneten Vertrag von Maastricht wurden einige Inhalte des Verfassungsentwurfs von Spinelli aufgegriffen und 2004 im Vertrag über eine Verfassung für Europa weiterverfolgt, der am 29. Oktober von 25 Staats- und Regierungschefs unterzeichnet wurde. (http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_über_eine_Verfassung_für_Europa)
Die Europäische Union
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Was ist die EU?
Die Europäische Union ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Der Wahlspruch der EU lautet „In Vielfalt geeint“
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Wie groß ist die EU?
Die EU hat eine Gesamtfläche von 4.381.324 km² und umfasst eine halbe Milliarde Einwohner mit 24 Amtssprachen. Die europäische Einigung vollzog sich auf Regierungsebene und wurde von der Allgemeinheit zunächst wenig beachtet.
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