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Totale und globale Überwachung - George Orwell's Vision ist bittere Realität

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George Orwell Vision der totalen Uberwachung

Übersicht der Themen

  1. Was ist ein Überwachungsstaat?
  2. Fingerabdrücke
  3. Gesichtserkennung
  4. Geplante KI-Verordnung für biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum
  5. Gesundheitsdaten - Elektronische Patientenakte
  6. Digitaler Impfpass
  7. Digitale Identität
  8. Abschaffung des Digitalen Briefgeheimnisses
  9. Digitale Währungen
  10. 666 – Strichcodes - RFID
  11. FAQ zur totalen und globalen Überwachung 2024
  12. Was ist ein Überwachungsstaat?
  13. Was ist eine digitale Währung?
  14. Wohin führt eine totale Überwachung?
  15. Warum ist Bargeld wichtig?

Das von George Orwell (25.06.1903-21.01.1950) in seinem Werk „1984“ (veröffentlicht im Juni 1949) skizziertes Schreckensbild eines totalitären Überwachungsstaates ist keine düstere Zukunftsvision mehr, sondern längst bittere Realität. 

Was ist ein Überwachungsstaat?

Der Überwachungsstaat zeichnet sich durch die Einschränkung des Datenschutzes, der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung aus durch Maßnahmen wie: Videoüberwachung des öffentlichen Raums (Straßen, Plätze, Verkehrsmittel usw.), die routinemäßige Erstellung von Bewegungsprofilen, Gendatenbanken (Genetischer Fingerabdruck), biometrische Datenbanken (Fingerabdrücke, Gesichtserkennung), umfassende Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung.  

Fingerabdrücke

Die EU-Verordnung (Art. 3 Abs. 5 VO (EU) 2019/1175) schreibt den Mitgliedstaaten vor, auf den Personalausweisen zwei Fingerabdrücke des Personalausweisinhabers digital zu erfassen. Diese Verordnung wurde in Deutschland durch § 5 Abs. 9 PAuswG umgesetzt:

"Die auf Grund der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben (ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 67), auf dem elektronischen Speichermedium zu speichernden zwei Fingerabdrücke der antragstellenden Person werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert. Fingerabdrücke sind nicht zu speichern, wenn die Abnahme der Fingerabdrücke aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

Seit Inkrafttreten dieser Änderung im August 2021 müssen alle Bürger, die einen neuen Personalausweis beantragen, zwingend ihre Fingerabdrücke speichern lassen, was früher nur im Rahmen von erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei Straftätern erlaubt war. 

Gesichtserkennung

Die Europäische Union startete 2009 das mit 15 Mio. Euro finanzierte Projekt INDECT (englisch: Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment), das größte Überwachungsprojekt bisher mit dem Hauptziel, eine zentrale Schnittstelle zu entwickeln, in der Überwachungsdaten aus vielen unterschiedlichen Quellen miteinander verknüpft und von Computerprogrammen automatisiert auf mögliche "Gefahren" und "abnormes Verhalten" untersucht werden können, um kriminelle Bedrohungen und Taten zu erkennen. 

Zu einem „abnormen“ Verhalten zählt, neben vielen anderen Kriterien, etwa „zu langes Sitzen“ oder „Auf-dem-Boden-Sitzen“ in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder das Vergessen des Gepäcks auf einem Flughafen. Auf Überwachungsbildern als „verdächtig“ identifizierte Personen sollen durch computergestützte Gesichtserkennung automatisch identifiziert und von ferngesteuerten fliegenden Drohnen mit Überwachungskameras automatisch und selbständig verfolgt werden.

Die so gewonnenen Daten sollen mit Informationen aus dem Internet, etwa Bilder und Daten der Person in sozialen Netzwerken und Chats sowie Mobiltelefon-Ortungsdaten verknüpfbar sein, in einer zentralen Datenbank gespeichert und durch bereits vorhandene Daten (z.B. auf Grund der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Kommunikationsdaten, Fotos aus dem Personalausweis usw.) ergänzt werden.  

Nach diesem Konzept würde bereits das Rennen eines unbescholtenen Bürgers auf öffentlichen Straßen nach dem Bus ausreichen, um als „verdächtig“ eingestuft und über die automatischen Suchroutinen identifiziert, in Echtzeit überwacht und verfolgt zu werden. (Avo, Wohin führt uns der Weg in die Zukunft?, S. 306 ff.)

Chinas Sozialkreditsystem, ein massives staatliches Überwachungsprojekt, das 600 Millionen Überwachungskameras – etwa eine für jeden zweiten Bürger – mit Gesichtserkennungstechnologie kombinieren soll, hat das Ziel, jeden Menschen überall innerhalb von drei Sekunden identifizieren zu können.

Geplante KI-Verordnung für biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum

Die EU-Ratspräsidentschaft will im Zuge der Umsetzung des Gesetzes über künstliche Intelligenz „harmonisierte Regeln für künstliche Intelligenz“ einführen. Danach soll den Strafverfolgungsbehörden die Nutzung von KI-Systemen für die „biometrische Fernidentifizierung“ von Personen im öffentlichen Raum in Echtzeit gestattet werden, wenn es sich um die „Suche nach potenziellen Opfern von Straftaten, einschließlich vermisster Kinder“, „bestimmte Bedrohungen für das Leben oder die körperliche Sicherheit natürlicher Personen oder eines Terroranschlags“ und die „Aufdeckung, Lokalisierung, Identifizierung oder Verfolgung“ von Tätern oder Verdächtigen bestimmter Straftaten handelt, die in dem betreffenden Mitgliedstaat mit einer Freiheitsstrafe oder einem Freiheitsentzug von mindestens drei Jahren gesucht sind.

Die Definition des Begriffs „biometrische Daten“ in diesem Verordnungsvorschlag geht weit über Gesichtserkennungsdaten hinaus und umfasst alle „personenbezogenen Daten, die sich aus einer spezifischen technischen Verarbeitung ergeben und die sich auf die physischen, physiologischen oder verhaltensbezogenen Merkmale einer natürlichen Person beziehen und die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen“. Das Dokument legt auch fest, dass „Gesichtsbilder“ und „daktyloskopische Daten“ (Finger- und Handabdruckdaten) als biometrische Daten gelten.(https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2022/11/LEAK_CLEAN-CZ_Presidency_fifth_compt_text_on_the_AI_Act.pdf)

Da diese Technologie im öffentlichen Raum eingesetzt werden soll, würde jeder Einsatz von biometrischer Echtzeit-Fernerkennungs-Technologie zu einer massenhaften Abtastung und Identifizierung der Gesichter von allen Menschen führen, um ein „potenzielles“ Opfer eines Verbrechens oder einen Verdächtigen zu verfolgen. 

Gesundheitsdaten - Elektronische Patientenakte

Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission “über den Europäischen Gesundheitsdatenraum” (EHDS) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A52022PC0197) sieht vor, die Gesundheitsdaten aller Bürger der EU verfügbar zu machen und zu vermarkten. Patienten werden nicht darüber informiert, wer ihre Daten erhält und sie haben kein Widerspruchsrecht. Entziehen könnten sie sich dem nur, indem sie nicht mehr zum Arzt gehen. 

Im Verordnungsentwurf gibt es mindestens zehn Ermächtigungen für die EU-Kommission, “delegierte  Rechtsakte” zu erlassen. Damit können zum Beispiel weitere Pflichten für “Dateninhaber” (Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen) und weitere Befugnisse für  “Zugangsstellen” eingeführt werden, die die dortigen Gesundheitsdaten abholen und verteilen sollen. Auflistungen von Rechten und Pflichten von Bürgern und Einrichtungen, die im Verordnungsentwurf stehen, soll die Kommission mit solchen delegierten Rechtsakten später alleine ändern können. Die Ermächtigungen sind so weit gefasst, dass die Kommission damit den Text der Verordnung weitgehend neu definieren könnte. 

Nach Art. 3  soll es ein “Recht  natürlicher Personen” geben, “sofort, kostenlos und in einem leicht lesbaren gängigen und zugänglichen Format” auf die eigenen Gesundheitsdaten zuzugreifen und diese in einem standardisierten elektronischen Austauschformat zu erhalten. Die Veränderung gegenüber der bestehenden, entsprechenden Regelung aus der DSGVO (Art. 15 (3)) besteht im “Recht” auf sofortigen, d.h. Online-Zugriff. Die  Mitgliedsstaaten müssen folglich Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten, und Proxy-Dienste einrichten, über die Patienten und ihre Vertreter diesen sofortigen Zugriff bekommen. 

Nach Art. 4 müssen alle Ärzte der EU den Zugriff auf sämtliche Gesundheitsdaten der Personen bekommen, die sie behandeln, egal in welchen Mitgliedsstaat der EU diese gespeichert sind. Eine Möglichkeit der Patienten, den Zugriff z.B. eines Orthopäden auf die Aufzeichnungen der Psychotherapeutin zu verhindern, ist nicht vorgesehen. Vielmehr soll lediglich die Möglichkeit bestehen, ihre sämtlichen Gesundheitsdaten für bestimmte einzelne Behandler komplett zu sperren. In Notfällen dürfen diese aber trotzdem zugreifen. 

Art. 7 sieht vor, dass alle Patienten elektronische Patientenakten (EPA) erhalten müssen und ihre Behandlungsdaten darin gespeichert werden müssen. Die derzeitige Rechtslage in Deutschland ist, dass die Betroffenen dem zustimmen müssen (opt-in). Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht stattdessen die grundsätzliche Anlage von Patientenakten für alle Einwohner mit der Möglichkeit zum Widerspruch vor (opt-out). Der Verordnungsentwurf zum Europäischen Gesundheitsdatenraum schafft hingegen eine EPA-Pflicht für alle. 

Die derart etablierten Datensammlungen, auch alle bereits existierenden Gesundheitsdaten-Sammlungen bei Krankenkassen, Privatversicherungen oder sonstigen “Dateninhabern”, sollen zur “Sekundärnutzung” freigegeben werden. Art. 33 enthält eine Aufzählung, welche Daten zur Sekundärnutzung freigegeben sind, dazu gehören elektronische Patientenakten und “gesundheitsbezogene Verwaltungsdaten, einschließlich Daten zu Forderungen und Erstattungen”. Das bedeutet: Auch die deutschen Privatpatienten werden nicht mehr verschont. Die Versicherungen müssen auch ihre Abrechnungsdaten herausgeben. 

Art. 34 listet auf, zu welchen Zwecken elektronische Gesundheitsdaten zur Sekundärnutzung verarbeitet werden dürfen. Dazu gehören “Überwachung der öffentlichen Gesundheit” und “Wissenschaftliche Forschung im Bereich des Gesundheits- und Pflegesektors”, “Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten für Produkte und Dienste, die zur öffentlichen Gesundheit oder sozialen Sicherheit beitragen”, sowie “Training, Erprobung und Bewertung von Algorithmen auch in Medizinprodukten, KI-Systemen und digitalen Gesundheitsanwendungen, die (…) hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gesundheitsversorgung, Arzneimittel und Medizinprodukte gewährleisten”. Der Fantasie sind also kaum Grenzen gesetzt. Einen Antrag auf Datenzugang kann nach Art. 45 “jede natürliche oder juristische Person” stellen.

Laut Art. 42 erhalten die “Dateninhaber” (Ärzte, Krankenhäuser, Versicherungen usw.) und auch die Zugangsstellen Gebühren für die Sekundärnutzung “ihrer” Daten. Eine Vermarktung der Gesundheitsdaten ist gewollt. Eine Beteiligung der betroffenen Patienten am Erlös aus dieser Vermarktung ist nicht gewollt. 

Nach Art. 44 werden diejenigen Daten zugänglich gemacht, “die für den Zweck der Verarbeitung relevant sind, den der Datennutzer im Datenzugangsantrag angegeben hat”. Wenn der Zweck z.B. Training von KI-Anwendungen ist, oder neue Präventionsprogramme, dann können Millionen Menschen von so einer Weitergabe ihrer Daten betroffen sein. Grundsätzlich sollen die Daten “in einem anonymisierten Format” herausgegeben werden (Art. 44 Abs. 2). Art. 44 Abs. 3 besagt jedoch wörtlich: “Kann der Zweck der Verarbeitung durch den Datennutzer unter Berücksichtigung der vom Datennutzer angegebenen Informationen nicht mit anonymisierten Daten erreicht werden, gewähren die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten in einem pseudonymisierten  Format.” Definitionen, was ein “anonymisiertes Format” oder ein “pseudonymisiertes Format” sind, fehlen. (https://patientenrechte-datenschutz.de/ehds-stellungnahme/)

In einem Gutachten hat der Kryptografie-Professor Dominique Schröder aufgezeigt, dass bereits wenige Daten wie Wohnort, Alter und Diagnose ausreichen, um die betroffenen Personen identifizieren zu können, selbst wenn die Daten anonymisiert wurden. (https://freiheitsrechte.org/uploads/documents/Freiheit-im-digitalen-Zeitalter/Gesundheitsdaten/2022-04-25-Gutachten_Schroeder-Gesundheitsdaten-Gesellschaft_fuer_Freiheitsrechte.pdf)

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, dass die Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 für alle verbindlich ist. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/interviews/interview/fas-030324-elektronische-patientenakte.html) Zeitgleich mit der elektronischen Patientenakte wird auch das elektronische Rezept verpflichtend. Damit wird eine Gesundheitsdiktatur angestrebt, in der die Menschen “gläserne Patienten” wären und die Souveränität über ihren Körper verlieren würden.

Digitaler Impfpass

Heimlich, still und leise haben sich auf dem G20 Treffen 2022 in Bali die Staats- und Regierungs-Chefs auf die Einfuhr eines digitalen Impfpasses fürs Reisen geeinigt. In Punkt 23. heißt es: "

"Wir unterstützen das Technologietransferzentrum für mRNA-Impfstoffe der WHO und seine Nebenstellen in allen Weltregionen mit dem Ziel, Technologie und technisches Know-how auf der Grundlage freiwilliger und gemeinsam vereinbarter Bedingungen auszutauschen. Wir begrüßen die gemeinsame Erforschung und Herstellung von Impfstoffen, auch durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern. Wir erkennen die Bedeutung gemeinsamer technischer Standards und Methoden der Bestätigung im Sinne der IGV (2005) zur Erleichterung des nahtlosen internationalen Reisens, der Interoperabilität und der Anerkennung digitaler und nichtdigitaler Lösungen an, unter anderem in Bezug auf Impfnachweise. Wir unterstützen den laufenden internationalen Dialog und die internationale Zusammenarbeit beim Aufbau vertrauenswürdiger globaler digitaler Gesundheitsnetze als Teil der Bemühungen um eine Stärkung der Prävention künftiger Pandemien sowie deren Bekämpfung; dabei sollten die erfolgreichen bestehenden Standards und digitalen COVID-19-Impfzertifikate gewinnbringend und als Grundlage genutzt werden." (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975254/2143372/c32dd4674a573a180c1ecc615729ac75/2022-11-16-declaration-g20-deu-data.pdf?download=1)

Digitale Identität

Der Kongress hat die Einführung digitaler Ausweise und Impfpässe für US-Bürger beschlossen (https://justthenews.com/politics-policy/privacy/weddigital-id-clears-legislative-hurdle-amid-fears-abuse-enforce-political) und damit die Wünsche des Weltwirtschaftsforums (WEF) und von Bill Gates erfüllt, und in den Mainstream-Medien wurde kaum ein Wort über diese wichtige Entwicklung verloren.

Mit einer digitalen Identität wird die Identität einer Person in der virtuellen Welt nachgewiesen. Hierzu gehören die elektronischen Daten zur Charakterisierung einer Person mit einer physischen Identität. So kommen Attribute wie Benutzername und Passwort, Chipkarten, Token oder biometrische Daten zum Einsatz. (https://www.bundesdruckerei.de/de/was-ist-eine-digitale-identitaet)

Die Einführung digitaler Ausweise, Führerscheine, programmierbarer digitaler Zentralbankwährungen (CBDCs), scheinbar harmloser intelligenter Stromzähler, usw. bezweckt eine Verflechtung von Massenüberwachungssystemen mit dem täglichen Leben und führt unweigerlich zu einer Aushöhlung der bürgerlichen Freiheiten und zum Verlust der Privatsphäre

Abschaffung des Digitalen Briefgeheimnisses

Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission von 2020 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020PC0568&from=EN)erlaubt es, alle privaten Chats, Nachrichten und E-Mails verdachtslos und flächendeckend auf verbotene Darstellungen Minderjähriger und Anbahnungsversuche (Kontaktaufnahme zu Minderjährigen) zu durchsuchen. Das heißt: Facebook Messenger, Gmail & Co dürfen jede Kommunikation auf verdächtiges Text- und Bildmaterial scannen. Und zwar vollautomatisiert, durch den Einsatz von sog. ‘Künstlicher Intelligenz’ – ohne, dass ein Verdacht vorliegen muss. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, werden alle Nachrichteninhalte und Kontaktdaten automatisch und ohne menschliche Prüfung an eine private Verteilstelle und weiter an Polizeibehörden weltweit geleitet. Die Betroffenen sollen nie davon erfahren.

Obwohl nach einer Umfrage 72% der EU-Bürger eine Chatkontrolle mit Strafanzeigeautomatik strikt abgelehnt haben(https://www.patrick-breyer.de/umfrage-72-der-buergerinnen-gegen-eu-plaene-zur-automatisierten-nachrichten-und-chatkontrolle-mit-strafanzeigeautomatik/), hat das EU-Parlament 2021 für die Einführung der Chatkontrolle gestimmt. 

Demnach werden alle Chats und E-Mails automatisch auf verdächtige Inhalte durchsucht. Nichts ist mehr vertraulich oder geheim. Falls die Maschinenprüfung anschlägt, werden deine privaten Fotos und Videos von Mitarbeitern von internationalen Konzernen und Polizeibehörden angesehen und intimen Chats mitgelesen.

Digitale Währungen

Das Weltwirtschaftsforum (WEF) hat 2020 ein globales Konsortium (Global Consortium for Digital Currency Governance) eingerichtet, das sich der Gestaltung eines Rahmens für die transnationale Verwaltung digitaler Währungen, einschließlich Stablecoins, widmet. "Aufbauend auf unserer langen Geschichte der öffentlich-privaten Zusammenarbeit hoffen wir, dass die Ausrichtung dieses Konsortiums die Gespräche anstoßen wird, die notwendig sind, um einen robusten Rahmen für die Verwaltung der globalen digitalen Währungen zu schaffen", sagte der WEF-Gründer und Vorsitzender Klaus Schwab. (https://cvj.ch/aktuell/news/wef-konsortium-zur-verwaltung-digitaler-waehrungen-angekuendigt/)

Bei den digitalen Währungen geht es um die Überführung von physischem Bargeld in die digitale Welt. EU-Kommission und EZB sind sich einig, dass die Bedeutung des Bargeldes schrittweise zurückgeht. 

Der republikanische Gouverneur Floridas, Ron DeSantis, will dem Globalisten-Plan zur Einführung des "digitale Dollar" einen Riegel vorschieben. "Ein digitaler Dollar bietet der Regierung einen direkten Einblick in alle Aktivitäten der Konsumenten. Sie werden dann jede Möglichkeit nutzen, um in die Gesellschaft einzudringen und ihre Agenda durchzudrücken. Bei der digitalen Währung der Zentralbank geht es also darum, die Amerikaner zu überwachen und ihr Verhalten zu kontrollieren."

"Letztlich gilt 'Cash is king': Man hat Bargeld in seiner Verfügungsgewalt. Sobald es digitalisiert ist, bekommen andere Kontrolle darüber und es ist die Frage, ob sie Ihnen Ihr Leben leben lassen, oder ob sie Dinge tun, die das verhindern, was Sie tun wollen," mahnte DeSantis. Der Republikaner erinnerte an die Vorfälle in Kanada, als WEF-Jünger & Premier Justin Trudeau das Kriegsrecht ausrufen und die Bankguthaben von Organisationen einfrieren ließ, welche die Trucker-Proteste gegen die Impfpflicht-Pläne unterstützen wollten. "Es gibt also schon Regierungen, die bereits im aktuellen Banken- und Finanzsystem jede Grenze überschreiten." (https://derstatus.at/great-reset/schutz-vor-total-kontrolle-desantis-will-digitalen-dollar-in-florida-verbieten-541.html)

666 – Strichcodes - RFID

"Die Zahl "6" (= Versuchung) versinnbildlicht den Weg aus dem Geistigen in die Materie, während die "9" (= Weisheit) den Weg aus der Materie zurück ins Geistige symbolisiert. Wenn man eine Sechs in der Luft zeichnet, zeigt schon die Handbewegung, daß man etwas aus dem Himmel nach unten holt und in einem Kreis einschließt. Die Sechs symbolisiert die Gefangenheit im Materiellen -  ein Teufelskreis. Wenn man die Teiler der Sechs (1, 2, 3) addiert, erhält man wiederum die Sechs. Bei allen Potenzen der Sechs (6, 36, 216, 1296, 7776 usw.) steht an letzter Stelle wiederum die Sechs. Die Sechs zeigt symbolisch auf sich selbst und fällt immer wieder auf sich zu-rück..." Lorain Avo - Wohin führt uns der Weg in die Zukunft?, Seite 186

FAQ zur totalen und globalen Überwachung 2024

  • Was ist ein Überwachungsstaat?

    In einem Überwachungsstaat werden die Bürger vom Staat in großem Stil mit einer Vielzahl verschiedener, staatlich legalisierter technischer Mittel bis ins Kleinste überwacht und kontrolliert.  

  • Was ist eine digitale Währung?

    Die digitale Währung ist ein Zahlungsmittel, das von einer Zentralbank in digitaler Form ausgegeben wird. Digitales Geld existiert als Banknoten oder Münzen. die in einer digitalen Brieftasche auf dem Computer oder Smartphone gespeichert ist. 

  • Wohin führt eine totale Überwachung?

    Dadurch werden die bürgerlichen Freiheits- und Grundrechte ausgehebelt und die Bürger haben keine Privatsphäre mehr, der Einzelne wird zum "gläsernen Menschen".

  • Warum ist Bargeld wichtig?

    Bargeld schützt die Privatsphäre und damit auch die persönliche Freiheit. Wer bar bezahlt, gewährt Dritten keinen Einblick in das eigene Einkaufsverhalten. Zahlungen mit Karte, per App auf dem Handy oder mit Smartwatches dagegen können immer nachvollzogen werden, das Konsumverhalten wird überwacht und durch personalisierte Werbung gezielt beeinflusst.

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