Die Generalprobe 2019 für die Corona "Pandemie"
Am 18. Oktober 2019 fand unter der Leitung der Johns-Hopkins-Universität und mit Finanzierung durch die Bill & Melinda Gates Stiftung und des World Economic Forums (WEF) das Pandemie-Planspiel Event 201 (https://www.youtube.com/watch?v=AoLw-Q8X174) statt mit Beteiligung u.a. von Johnson & Johnson, UN-Foundation, NSA, US-CDC (amerikanische Gesundheitsbehörde), China CDC (Chinesisches Zentrum für Krankheitskontrolle und -prävention), diversen Banken, Lufthansa, Marriott International.
George Gao, Direktor des China CDC (vergleichbar dem Robert-Koch-Institut, RKI) wurde laut Wikipedia im Jahr 2020 in der Sektion Mikrobiologie und Immunologie als Mitglied in die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina aufgenommen. Interessanterweise stellte die Leopoldina zu Beginn der Pandemie das Beratergremium für die deutsche Bundesregierung.
Laut dem Event 201 wird ein neues Coronavirus entdeckt, dessen hohe Ansteckungsfähigkeit weltweit 64 Millionen von Toten in den ersten 18 Monaten und damit einhergehend einen Zusammenbruch des öffentlichen Gesundheitssystems erwarten lässt. Zur Eindämmung der Ausbreitung werden von der Politik massive Grundrechtseinschränkungen (z.B. Lockdowns, Reisebeschränkungen, Besuchsverbote) beschlossen und der Bevölkerung bis zur Verfügbarkeit und globalen Verteilung eines neuartigen RNA-Impfstoffes eine „neue Normalität“ auferlegt mit Abstandsregelung (Social Distancing) und Maskenpflicht.
Entsprechend dem bei Event 201 geprobten Narrativ wird auf dem Tiermarkt in Wuhan (China) ein neues Coronavirus entdeckt. Am 30. Dezember 2019 meldet ein Krankenhaus in Wuhan sieben Patienten mit Verdacht auf eine SARS (Severe Acute Respiratory Syndrom) Erkrankung - was gerade mal 0,000002% der Einwohner der 11-Millionen Stadt Wuhan entspricht. Trotzdem setzt die WHO bereits am 1. Januar 2020 ihren Pandemie-Automatismus in Gang und gibt der Erkrankung den Namen "Covid-19". (https://praxistipps.focus.de/bill-gates-und-die-who-wer-die-weltgesundheitsorganisation-alles-finanziert_121242)
Vom 19. bis 22. Januar 2020 nahm eine chinesische Geschäftsfrau aus Shanghai an einem Meeting des Autozulieferers Webasto in München teil, wo sie zwei Mitarbeiter infiziert hat. Kurz darauf hatte ein Team um Michael Hoelscher von der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) in einem am 30. Januar 2020 im New England Journal of Medicine (NEJM) erschienenen Bericht geschrieben, dass die Frau erst auf dem Rückflug Symptome entwickelte, was als "Beweis" einer asymptomatischen Ansteckung durch SARS-CoV-2 gewertet wurde. Bei einem Telefonat von Vertretern des RKI und des Bayrischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit der Chinesin stellte sich jedoch heraus, dass diese bereits während ihres Aufenthalts in Bayern symptomatisch war. (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109147/2019-nCoV-Doch-keine-Uebertragung-durch-asymptomatische-Infizierte-in-Bayern)
Endgültig wissenschaftlich widerlegt wurde das Narrativ der asymptomatischen Ansteckung durch eine chinesische Studie (https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w), veröffentlicht am 20. November 2020, kurz vor Beginn der von der Regierung geplanten Impf-Kampagne. Es wurden nahezu 10 Millionen Einwohner der Stadt Wuhan mittels PCR auf SARS-CoV-2 getestet. Hierbei zeigten 300 positiv Getestete keine Symptome auf, was der Definition von asymptomatisch Erkrankten entspricht. Von diesen 300 Individuen wurden 1.174 nahe Kontakte (z.B. Familienangehörige) nachverfolgt. Von diesen 1.174 Individuen hatte niemand einen positiven PCR Testbefund und es erkrankte auch niemand an Covid-19. Diese äußerst beruhigende Tatsache wurde jedoch weder von der Politik, noch von den Leitmedien kommuniziert und ist selbst nach mehr als zwei Jahren kaum jemanden aus der Bevölkerung bekannt. (https://expertcouncil.one - COVID 19 – DIE POLITISCHE INSZENIERUNG EINER PANDEMIE)
Steigende „Infektionszahlen“
Am 11. März 2020 erklärt der WHO Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus Covid19 als Pandemie und verkündet: „Wir haben eine simple Botschaft für alle Länder: testen, testen, testen.” Mit der Einführung von Massentests für gesunde Menschen im Sommer 2020 hat die Politik eine „Welle von falschpositiven Test-Ergebnissen“ erzeugt. Später wurde mit dem Antigen-Schnelltest, der für Arbeitsplatz und Schule verpflichtend wurde, eine positive Vorauswahl derjenigen Menschen getroffen, die sich im Anschluss daran einem PCR-Test unterziehen mussten.
Erst ein Jahr später im Januar 2021 hat die WHO veröffentlicht, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit positivem Befund (SARS-CoV-2 nachgewiesen) tatsächlich mit SARS-CoV-2 infiziert ist, mit abnehmender Prävalenz unabhängig von der beanspruchten Spezifität abnimmt. (https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05)
PCR-Test
Der PCR (Polymerase-Kettenreaktion) Test wurde von Kary Banks Mullis, einem US-amerikanischer Biochemiker erfunden, der 1993 den Nobelpreis für Chemie für seine Entwicklung erhielt und darauf hingewiesen hat, dass bei einer gewissen Anzahl von Zyklen fast ausschließlich positive Testergebnisse erzielt werden. „Der PCR-Test erlaubt dir, eine winzige Menge von Irgendetwas zu nehmen, dies messbar zu machen und dann es so darzustellen, als ob es wichtig wäre. Das ist eine falsche Interpretation. Der Test sagt nicht aus, ob man krank ist oder ob das, was „gefunden“ wurde, dir wirklich schaden würde.“ (https://www.beatebahner.de/index.html, Rechtsgutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests, Seite 15)
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Analysen verschiedener Testlabore ergaben gefährliche Chemikalien (Aluminium, 2-Chlorethanol, Ethylenoxid, Formaldehyd, Graphenoxid, Lithium und DARPAHydrogel, Natriumazid, Triton X-100) und Nanoröhrchen in COVID-Teststäbchen. In etwa 75% der untersuchten Abstrichstäbchen wurde Ethylenoxid und 2-Chlorethanol festgestellt. Diese beiden Stoffe sind extrem krebserregend und erbgutschädigend. Eine Übersicht der bisher festgestellten Schadstoffe in den Corona-Tests, deren wesentlichen Merkmale und Wirkungsweisen sind in dem Bericht der Arbeitsgruppe Impfstoffe Aufklärung zu finden. (https://www.aerzte-fuer-aufklaerung.de/; https://expertcouncil.one/wp-content/uploads/2023/04/Corona-Tests-ein-getarnter-Genozid.pdf)
Hinzu kommen die Gefahren durch den möglichen Missbrauch der durch die PCR-Tests erhobenen menschlichen DNA, der Umweltbelastung durch die Testkids und den Schädigungen im nasalen Bereich durch die Entnahme der Abstiche. (Corona-Tests-ein-getarnter-Genozid.pdf" target="_blank">https://expertcouncil.one/wp-content/uploads/2023/04/Corona-Tests-ein-getarnter-Genozid.pdf)
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Das dicke Geschäft mit den Corona-Bürgertests
Nach einem einstündigen Online-Seminar für 20 Euro bei den Johannitern konnte jedermann in der Bundesrepublik eine Corona-Teststelle eröffnen und bekam für jeden Schnelltest zwölf Euro, dazu sechs Euro je Testkit von der Kassenärztlichen Vereinigung, die mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung abrechnete. Bei 200 Tests am Tag hat man im Quartal einen Bruttoumsatz von 324.000 Euro. Laut „Bild“ spendierte das Bundesamt, vulgo der Steuerzahler, allein zwischen dem 1. April und 15. Mai 2021 rund 659 Millionen Euro für Schnelltests. (https://reitschuster.de/post/dreiste-abzocke-mit-corona-tests-97-mio-euro-unrechtmaessig-abgerechnet/)
Masken bieten keinen Schutz
In einem Interview beim RBB am 30.01.2020 hat Prof. Dr. Christian Drosten geäußert, dass sich das SARS-CoV-2 mit einer Maske nicht aufhalten lässt: „Damit (mit der Maske) hält man das (Virus) nicht auf. Wir können nochmal separat drüber reden, aber die technischen Daten dazu sind nicht gut, für das Aufhalten mit der Maske.“ (https://www.youtube.com/watch?v=J7Ic_bbRkXQ&feature=youtu.be)
Influenzaviren können bis zu 120 Nanometer groß sein, Coronaviren haben eine Größe von maximal 160 Nanometer (https://www.quarks.de/gesundheit/medizin/der-unterschied-zwischen-bakterien-und-viren/). Die N-95 Masken entsprechen den in Deutschland handelsüblichen FFP2 Masken, wobei die Filterleistung der N95-Masken sogar minimal besser sein soll. Diese Masken können aber nur luftgetragene Partikel blockieren, die größer als 300 Nanometer sind (https://de.wikipedia.org/wiki/N95-Maske).
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Das Tragen von Masken wirkt sich mannigfaltig negativ auf die Gesundheit aus. In den bislang veröffentlichten Publikationen werden internistische Auswirkungen, neurologische, psychiatrische und psychische, dermatologische, sportmedizinische, HNO-, zahnmedizinische und gynäkologische Nebenwirkungen durch das Tragen von Masken genannt. Hinzu kommen soziale und soziologische Nebenwirkungen, sozial- und arbeitsmedizinische Nebenwirkungen, außerdem noch die mikrobiologischen Folgen für den Träger und seine Umgebung sowie epidemiologische Folgen. (https://netzwerkkrista.de/2022/04/08/koerperverletzung-durch-masken/)
Außerdem besteht durch die Maskenpflicht die Gefahr der Diskriminierung und Stigmatisierung derer, die keine Maske tragen können, mit all ihren Folgen für das psychische und soziale Wohlbefinden (https://link.springer.com/article/10.1007/s00112-021-01133-9).
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Maskenpflicht
"Die Durchsetzung einer Maskenpflicht kann eine Körperverletzung und eine Nötigung darstellen, in bestimmten Konstellationen (insbesondere bei Lehrern gegenüber minderjährigen Schülern, Erziehern und Eltern gegenüber Kindern) auch die Misshandlung von Schutzbefohlenen. Ein Amtsträger könnte sich auch wegen Körperverletzung im Amt strafbar machen und somit schwerer bestraft werden als ein anderer, der eine einfache Körperverletzung begangen hat. Die Folgen des langandauernden Tragens von Atemschutzmasken wurden bereits in den 2000er und 2010er Jahren erforscht und sind spätestens seitdem bekannt.
Jeder, der andere rechtswidrig zum Tragen einer Maske zwingt, macht sich grundsätzlich strafbar und haftet dann auch zivilrechtlich (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den verletzten Strafvorschriften; im Falle von Amtsträgern § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG). Dies gilt unabhängig von der Gefährlichkeit für das konkrete Opfer, wenn sich eine Maskenpflicht als rechtswidrig oder nicht einschlägig herausstellt oder wenn die betreffende Person unter einen Ausnahmetatbestand von der Maskenpflicht fällt.
Auch Beamte können persönlich haften, wenn sie Anordnungen befolgen, die die Würde des Menschen verletzen oder die strafbar oder ordnungswidrig sind, wenn die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamten erkennbar ist. Sie dürfen solche rechtswidrigen Anordnungen unter keinen Umständen befolgen, auch nicht, wenn sie von ihrem Vorgesetzten und dem nächsthöheren Vorgesetzten bestätigt wurden. Dabei ist unerheblich, ob die Straftaten im Einzelfall gewichtige oder nur geringe Folgen haben. Jede Strafbarkeit genügt. Muss der Staat Opfer rechtswidrigen Beamtenhandelns entschädigen, kann er bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Rückgriff auf das Privatvermögen des Beamten nehmen (Art. 34 Satz 2 GG)." (https://netzwerkkrista.de/2022/04/08/koerperverletzung-durch-masken/)
mRNA-Wirkstoffe
Im Gegensatz zu herkömmlichen Impfstoffen enthält der mRNA-Wirkstoff (engl. messenger-RNA, deutsch Boten-RNA) keine abgeschwächten oder abgetöteten Viren, sondern eine aus der DNA hergestellte RNA mit einer Bauanleitung für einen bestimmten Teil des Corona-Erregers, das sogenannte Spike-Protein. Die Folge: unsere Zellen produzieren selbst Milliarden von Spike-Proteine.
Die Erzeugung der Spike-Proteine durch die mRNA-Wirkstoffe (Comirnaty von Biontech) wurde bereits in ganz unterschiedlichen Zellen nachgewiesen: im Gehirn, im Herzen, im Darm, in der Lunge, Leber, Niere, in den Blutgefäßen, in den Hoden, den Ovarien und in der Plazenta. Zellen, die solche Spike-Proteine des CoronaVirus erzeugen, werden vom Körper angegriffen und abgetötet (Apoptose), was zu kleinen (Blutgerinsel, Embolien, Thrombosen) oder größeren (Aortenruptur) inneren Blutungen, Entzündungen und Schäden in den betroffenen Organen führen kann.
Stefan Oelrich, Vorstand Bayer AG hat am 04.11.2021 über mRNA-Impfstoffe gesagt: "Wenn wir sie vor zwei Jahren öffentlich angeboten hätten, wären sie bereit gewesen, sich eine GEN- oder ZELLTHERAPIE in ihren Körper injizieren zu lassen? Wir hätten wahrscheinlich eine Ablehnungsquote von 95 Prozent". (https://expertcouncil.one/)
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Untersuchung der mRNA-Wirkstoffe
In einer Presseerklärung vom 5. Juli 2022 stellt die Arbeitsgruppe Impfstoffe Aufklärung ihre ersten Ergebnisse in einem umfassenden Bericht der Öffentlichkeit zur Verfügung: (https://expertcouncil.one/wp-content/uploads/2023/03/AG-Impfstoffe-erste-Ergebnisse-Juli-2022_expertcouncil_one.pdf)
1. In ausnahmslos allen Proben der Covid-19-Impfstoffe wurden toxische Bestandteile und metallische Partikel, wie z.B. (Cäsium (Cs), Kalium (K), Calcium (Ca), Barium (Ba), Kobalt (Co), Eisen (Fe), Chrom (Cr), Titan (Ti), Cer (Ce), Gadolinium (Gd), Aluminium (Al), Silizium (Si) und Schwefel (S) gefunden. Die Größe der Partikel variiert von 1 µm bis 100 µm.
2. Es fanden sich auffällige Veränderungen in den Blutproben aller geimpften Personen.
3. Je höher die Stabilität der Hülle aus Lipid-Nanopartikeln, desto häufiger treten Impfnebenwirkungen auf.
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Impfschäden
In der Broschüre „Fakten-Booster“ des Medizinischen Behandlungsverbundes (MBV), basierend auf Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2021 mit den Daten von rund 72 Millionen Versicherten in Deutschland, heißt es:
„Die verheerenden Folgen des bislang größten medizinischen Experiments an Menschen sind glasklar erkennbar. Tausende, völlig gesunde Menschen, sind seit Beginn der Impfungen plötzlich verstorben. Die Zahl der Krebserkrankungen ist förmlich explodiert. Bei über 500 Diagnosen sind hunderttausende Zunahmen festzustellen.“ (https://reitschuster.de/post/impfbilanz-todesfaelle-und-krebserkrankungen-explodieren/)
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Übersterblichkeit nach der Impfkampagne
Die Sterbezahlen in der Bundesrepublik haben erst Ende 2022 die Zahlen der bislang schlimmsten Grippeepidemie im Jahr 2018 übertroffen, während der vorgeblichen Pandemiejahre 2020 und 2021 weniger Menschen starben. (https://report24.news/prof-homburg-zeigt-schockierende-todesstatistik-grosses-sterben-erst-nach-impfkampagnen/)
Milliardenkosten für die Steuerzahler
Die Kosten zur Bewältigung der Corona "Pandemie" belaufen sich im Gesundheitswesen auf 53,2 Milliarden Euro (Stand: 03.07.2022). Für die Impfstoffe hat die Bundesregierung 6,8 Milliarden Euro ausgegeben. Die niedergelassenen Ärzte erhielten bis November 2021 für eine Corona-Impfung 20 Euro zusätzlich zur üblichen Quartalspauschale für jeden Patienten. Doch um die Booster-Kampagne gegen Corona anzukurbeln, erhöhte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Impfhonorar auf 28 Euro, am Wochenende sogar auf 36 Euro. (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kosten-vakzine-corona-101.html). Dieses einträgliche Geschäft mit rund 64.000 Euro Honorar pro Woche – und pro Monat über eine Viertelmillion – bei durchschnittlich 300 Impfungen täglich (https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/corona-impfungen-108.html), haben sich viele Ärzte nicht entgehen lassen. Etwa 2,7 Milliarden Euro hat der Bund insgesamt an niedergelassene Ärzte für Corona-Impfungen gezahlt. (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-impfung-kosten-105.html)
„Zum Stichtag 28. Februar 2023 werden ca. 116,4 Millionen Covid-19-Impfstoffdosen in den Beständen des Bundes gelagert. Derzeit steht die Lieferung von insgesamt ca. 110,6 Millionen Impfstoffdosen mit einem Wert von rund 2,5 Milliarden Euro aus, zu deren Abnahme die Bundesregierung über die EU-Verträge verpflichtet ist", sagt der Staatssekretär Edgar Franke. (https://reitschuster.de/post/bund-sitzt-auf-covid-impfdosen-fuer-126-jahre/)
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Kann der PCR-Test eine Infektion nachweisen?
Beim PCR Test können nur kurze DNA-Sequenzen und bei einem Antigen-Schnelltest nur kurze Proteinteile nachgewiesen werden. Keine der beiden Techniken kann jedoch ein lebendes Virus und damit eine Infektion nachzuweisen. Der als "Goldstandard" geltende PCR-Test ist ungeeignet, eine akute Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus nachzuweisen. (https://www.beatebahner.de/index.html, Rechtsgutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests, Seite 4)
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Schützen Masken vor einer Infektion?
Masken können „bekanntermaßen auch nicht vor Ansteckung“ schützen, da die Viren durch sie „wie durch ein offenes Fenster“ durchfliegen (Karina Reiss, Sucharit Bhakdi, Corona-Fehlalarm, Goldegg Verlag GmbH, Berlin, 2020).
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